Einige Beispielfälle aus hiesiger Begutachtungspraxis

streitiger entgangener Gewinn:

Ein Unternehmen der Transportbranche, das Spezialfahrzeuge einsetzt, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Spezialfahrzeuge fielen fünfzehn Tage aus und konnten nicht von dritter Seite angemietet werden. Der Anwalt des Unternehmens fordert einen hohen Betrag. Im Auftrag des Haftpflichtversicherers hat der Sachverständige zu bewerten, in welcher Höhe die Entschädigungsleistung angemessen ist.

Ein Abnehmer verletzt die vertraglich vereinbarte Abnahmepflicht aus einem Bierlieferungsvertrag, dadurch entsteht der Brauerei ein Schaden, der als entgangener Gewinn / Vermögensschaden zu ermitteln ist. 

Ein Lieferant verletzt die Schutzrechte eines anderen und beliefert entgegen des Kundenschutzes einen Kunden, dadurch entsteht dem einen Lieferanten ein Schaden, der als entgangener Gewinn / Vermögensschaden zu ermitteln ist.

Schaden nach Unfall:

  1. Ein freiberuflich tätiger Systemprogrammierer erlitt einen Verkehrsunfall, der Jahre nachwirkt und eine MdE von 40% zur Folge hat. Der Sachverständige hat im Auftrag des Haftpflichtversicherers den entgangenen Gewinn nach § 252 Satz 2 zu ermitteln, der dem Systemprogrammierer zusteht und künftig als Rente zustehen wird.

  2. Ein selbständiger Bauingenieur verunfallt mit dem Motorrad, infolgedessen muss er eine Amputation des Beines erleiden. Der Sachverständige hatte zu ermitteln, welchen Verdienstausfallschaden er vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen kann. 

  3. Ein neu zugelassener Rechtsanwalt wurde geschädigt und konnte im Ergebnis eine Zeit lang nur eingeschränkt in seiner Kanzlei arbeiten. Die betrieblichen Einschränkungen konnte der Rechtsanwalt mit einem freien mitarbeitenden Anwalt kompensieren. Der Sachverständige hatte einzuschätzen, in welcher Höhe die Kosten der Ersatzkraft als Schadensersatz zu entschädigen waren und wie hoch der entgangene Gewinn – Verdienstausfall infolge der betrieblichen Einschränkung (teilweise Betriebsunterbrechung) war.

  4. Ein Angestellter (abhängig Beschäftigter Arbeitnehmer) verunfallt so schwer, dass er nicht mehr in seinem Beruf tätig werden kann. Der Sachverständige hatte zu ermitteln, ob er ohne das zur Disposition stehende Ereignis wahrscheinlich beschäftigt gewesen wäre oder nicht und was er ohne das Ereignis wahrscheinlich verdient hätte. Die Prognose überstreicht einen Zeitraum vom 2005 bis 2011. Weiterhin ist der Verdienstausfallschaden nach der Bruttolohnmethode zu ermitteln. Eine Empfehlung für die Entschädigung unter Berücksichtigung ereignisbedingter Steuervorteile und ereignisbedingter Steuernachteile ist auszusprechen.

  5. Ein Arbeitnehmer verunfallt am Beginn seines Berufslebens schwer. Der Schädiger wirft dem Geschädigten vor, er würde Schadenminderungspflichten verletzen. Es war sachverständig zu klären, ob dem Geschädigten infolge der medizinischen Befunde überhaupt die Kernkompetenzen für ein bestimmtes Berufsbild verblieben sind und ob es sinnvoll ist, dass der Geschädigte sich für dieses Berufsbild täglich mit fünf Bewerbungen an potentielle Arbeitgeber zu wenden hat, um nicht gegen Schadenminderungspflichten zu verstoßen. Zudem war die Frage zu beantworten, ob der Geschädigte jede Tätigkeit anzunehmen hat, die der Schädiger vorschlägt. Zudem war der Verdienstausfallschaden unter einer sorgfältig zu begründenden Prognose der hypothetischen Verdienstentwicklung im Berufsbild seit 2005 bis 2013 zu ermitteln.

  6. Ein Beamter wird ereignisbedingt frühverrentet, der Verdienstausfallschaden war zu ermitteln.

  7. Ein Kind wird verletzt und ist querschnittsgeähmt, die weitere Entwicklung und Anknüpfungstatsachen lassen die Prognose zu, dass der inzwischen Erwachsene ohne Ereignis Lehrer geworden wäre, der Verdienstausfallschaden in Vergangenheit und Zukunft (als Basis eines Abfindungsvergleiches) war zu ermitteln.

Schaden nach ärztlichem Kunstfehler:

  1. Ein Unternehmer der Tankreinigung verunfallt in Mallorca und wird dort unsachgemäß operiert, so dass er im Ergebnis sein Unternehmen nicht mehr betreiben kann. Der Sachverständige hat im Auftrag dessen den entgangenen Gewinn nach § 252 Satz 2 zu ermitteln, der dem Unternehmer zusteht. Zudem ist zu untersuchen, ob dieser Schadenminderungspflichten verletzt hat.

  2. Eine Arbeitnehmerin in der Metallindustrie wurde operiert. Infolge eines ärztlichen Kunstfehlers kann diese nur noch in Teilzeit arbeiten. Der Sachverständige hat im Auftrag des Gerichtes den Verdienstausfall nach der modifizierten Bruttolohnmethode für 1998 bis 2011 zu ermitteln. Darüberhinaus soll er eine Einschätzung zum künftigen Verdienstausfall treffen.

  3. Eine Engländerin, die in der Raumfahrtbranche in Deutschland abhängig beschäftigt ist, wird durch einen ärztlichen Kunstfehler dauerhaft arbeitsunfähig. Der Sachverständige hatte den zurückliegenden Schaden aus Verdienstausfall für mehrere Jahre ebenso zu berechnen, wie die angemessene Rente für die Zukunft.


Spezialprobleme zur Entschädigungszahlung (Gutachterliche Beratung und Beurteilung, Hilfe des Sachverständigen bei der Problemlösung):

  1. Ein geschädigter Arbeitnehmer hat gemäß Gerichtsurteil (Feststellungsklage) jedes Jahr Anspruch auf Schadenausgleich des Verdienstausfalls. Der Sachverständige hat unter Berücksichtigung der tatsächlichen- und fiktiven Einkünfte und der tatsächlichen- und fiktiven Steuerlast sowie der tatsächlichen- und fiktiven Sozialabgaben zu ermitteln, welche Entschädigung an den Geschädigten auszuzahlen ist.

  2. Es soll eine Abfindung gezahlt werden. In dem konkreten Fall soll der Sachverständige bestimmen wie hoch die bereits ausgehandelte Nettoschadensersatzsumme von 300.000 Euro für Verdienstausfall um den Steuernachteil zu ergänzen ist. Die Fragestellung lautet: "Es ist bekannt, dass dafür genau genommen jedes Jahr eine Differenzrechnung mit Bestimmung der konkreten Steuer durchzuführen ist, da ja auch die jeweilige Steuererstattung zu versteuern ist. Wir wünschen allerdings den Betrag pauschal in einem Zug abzugelten. Können Sie bei Vorlage des letzten Steuerbescheides des Anspruchsinhabers eine Berechnung anstellen, anhand derer Verhandlungen über so eine Pauschale geführt werden können ?" Die Abtastberechnungen wurden gutachterlich ermittelt, ein Entschädigungsvorschlag wurde erarbeitet, der die Interessen der beiden Parteien wahrt.

Tod nach Unfall: Hinterbliebenenrente (Barunterhaltsschaden):

  1. Ein junger Arbeiter ausländischer Herkunft verunglückt tödlich. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf Ersatz bis zum Arbeitsende des tödlich Verunfallten. Der Sachverständige hat einzuschätzen, in welchem Umfang für den Arbeiter einerseits unter Berücksichtigung seiner Qualifikation sowie durchschnittlicher Leistungsbereitschaft und andererseits unter Berücksichtigung der bei zunehmenden Alter eingeschränkten körperlichen Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigungsmöglichkeit zukünftig gegeben gewesen wäre. Dabei hat der Sachverständige insbesondere Feststellungen zum Umfang der wahrscheinlichen Beschäftigung des Verstorbenen zu treffen, wobei er die Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung des zeitlichen Umfanges der Beschäftigung und der Höhe des Lohnes anzugeben hat; (absehbarer Verdienst bis zum 65. Lebensjahr.)

  2. Ein Familienvater stirbt bei einem Zugunglück. Die geltend gemachten Ansprüche auf "Barunterhaltsschaden" sind der Höhe nach zu überprüfen.

 Vergütungshöhe:

  1. Ein Unternehmer erbringt eine Dienstleistung, die Verdiensthöhe steht im Streit, das Gericht lässt die Höhe der üblichen Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB ermitteln.

  2. Ein Geschädigter erhält eine monatliche Rentenzahlung. Der Versicherer stellt die Zahlungen ein. Es ist die Frage zu klären: "Hat der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen, weil er es unterlässt, einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen? Sind erzielbare (fiktiven) Einkünfte im Beruf als ... auf den Schaden anzurechnen?"

  3. Der Schädiger erbringt nach Urteil dem Grunde nach eine monatliche Rentenzahlung an den Geschädigten. Innerhalb der Ehe des Geschädigten wird die Lohnsteuerklasse der Ehefrau verändert. Der Geschädigte verlangt daraufhin eine höhere Rentenzahlung auf Basis dessen, dass sich seine Lohnsteuerklasse im fiktiven Beschäftigtenverhältnis (ohne schädigendes Ereignis) daraufhin so verändert hätte, dass er mehr Nettoentgeld erhalten hätte. Der Sachverständige hat die Frage zu klären, ob die monatliche Rentenzahlung zu verändern ist.

Betriebsunterbrechungsschaden: BU- Schaden nach Explosion:

  1. Nach einer Explosion treten innerhalb des Betriebes starke Einschränkungen der Produktion auf. Der Unternehmer konnte jedoch trotz gestörter Produktion durch Lagerbestandsabbau des Fertigwarenlagers sowie Fremdleistungen all seinen Lieferverpflichtungen an seine Kunden nachkommen. Der Sachverständige hatte zu klären: In welcher Höhe ist dem Unternehmer ein Betriebsunterbrechungsschaden entstanden?

  2. Nach einer Explosion treten innerhalb des Betriebes eines Deutschen Unternehmens in China treten starke Einschränkungen der Produktion auf. Der Sachverständige hatte in China zu klären: In welcher Höhe ist dem Unternehmer ein Betriebsunterbrechungsschaden entstanden? Zudem wurde er innerhalb des Sachverständigenverfahrens in Deutschland hinzugezogen.

Betriebsunterbrechungsschaden: BU- Schaden durch drittschädigendes Ereignis:

Von einem Hochhaus fallen während Baumaßnahmen Fassadenteile herunter. Das Areal mußte aus Sicherheitsgründen abgesperrt bleiben. Umliegende Ladengeschäfte, Gewerbebetriebe und Gaststätten können mehrere Tage nicht öffnen und erleiden Betriebsunterbrechungsschäden.

Dem Sachverständigen obliegt es einerseits, die entgangenen Gewinne sowie ereignisbedingte Mehrkosten betroffener Unternehmen zu ermitteln.

Warenschaden:

In ein Geschäft gehobener Art wird eingebrochen. Die gesamte Ware wird entwendet, bis auf wenige Stücke. Der Sachverständige hat die Entschädigung zu ermitteln, sich dabei mit einer "buchwertmäßigen Schadenermittlung" eines anderen Sachverständigen auseinanderzusetzen.

Ereignisbedingte Mehrkosten oder nicht?

Ein international tätiges Unternehmen (Eurostoxx- gelistet) verzeichnet an seiner Werkleistung einen Sachmangel, in dessen Folge ein versichertes Ereignis eintritt. Da nur Rettungs-, Sicherungskosten und Drittschäden versichert sind, aber Anspruchsposition aus Mehrkosten nach dem Ereignis in Millionenhöhe aufgelistet werden, hat der Sachverständige die Aufgabe, Sowiesokosten und ereignisbedingt versicherte Positionen (Rettungs-, Sicherungskosten und Drittschäden) zu analysieren und zuzuordnen, daraus den entgangenen Gewinn zu ermitteln.

Bauablaufstörungen:

Ein Bau kommt zum Stillstand, eine Bauablaufstörung tritt ein. Entschädigungen und Drittschäden sind zu ermitteln (Schadenersatz § 6 Nr. 6 VOB/B; Entschädigung § 642 BGB oder geregelte Vergütung § 2 Nr. 5 VOB/B.)