Vergütungs- und Leistungsbewertung, Beschäftigungsprognose, Arbeitsmarktbewertungen

Der Sachverständige erstellt Vergütungsberechnungen jeglicher Art: z.B von Anlegern, Selbständigen und Arbeitnehmern, z.B. die Berechnung des Nettoentgeltes aus Bruttovergütungen (Beweisbeschlussbeispiel) sowie Steuervorteile und Steuernachteile, auch rückschauend oder prospektiv bzw. die die übliche Vergütung einer Dienstleistung nach § 612 Abs. 2 BGB.

Der Sachverständige erstellt Gutachten über übliche Vergütungen von Arbeitnehmern, wobei auch das Risiko, am Arbeitsmarkt von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen zu sein, auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt werden kann. Ebenfalls nimmt der Sachverständige Spezialuntersuchungen zu Branchen und Beschäftigungsbedingungen sowie personellen Gegebenheiten vor (Beweisbeschlussbeispiel).

Der Sachverständige erstellt Verdienst- und Beschäftigungsprognosen

(Beweisbeschlussbeispiel) von abhängig Beschäftigten, wobei das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, auf wissenschaftlicher Grundlage ebenso ermittelt werden kann, wie die voraussichtliche Verdiensthöhe.

Auszüge aus einer Publikation des Autors Frank.G.Winkler (Zitate sind mit Quellenangabe jedermann erlaubt) 

Im Wirtschaftsleben können Leistungen in der

  • Höhe der üblichen Vergütung,
  • Erforderlichkeit und
  • Sachdienlichkeit

streitig sein.

Der Sachverständige ermittelt die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung einer Dienstleistung nach § 612 Abs. 2 BGB, (Beweisbeschlussbeispiel).

Der Sachverständige erstellt Gutachten, soweit die abgerechneten Stunden im Arbeitsumfang und / oder der sachlichen Notwendigkeit streitig sind.

So werden Abrechnungen aus Dienst- oder Werkverträgen mit zeitlicher Abrechnungsbasis als Entgeltgrundlage untersucht, wenn der abgerechnete Zeitumfang im Streit steht. Desweiteren können Honorarsätze der Höhe nach streitig sei. Diese werden  vom Sachverständigen auf Marktgerechtheit und Angemessenheit gutachterlich geprüft.